Informationen zum Bestellerprinzip
Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip beschreibt eine neue Provisionsregelung für Vermietungsverträge, es tritt ab dem 01. Juni 2015 in Kraft. Es sieht vor, dass zukünftig, derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt, auch die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt.
Was gilt bei Kauf / Verkauf?
Das jetzige in Kraft getretende Bestellerprinzip wirkt sich zurzeit noch nicht auf den Kauf / Verkauf aus.
Was bedeutet das Bestellerprinzip für Vermieter?
Wurde der Makler explizit von einem Mietinteressenten beauftragt, trägt dieser die Kosten des Maklers. Sind dem Makler bereits Angebote vom Vermieter bekannt gemacht worden, bleibt die Kostenübernahme beim Vermieter.
Steuerliche Absetzbarkeit der Maklergebühr
Der Vermieter kann das Vermittlungsentgelt vollständig bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen. Werden die Mieteinkünfte im Rahmen eines Gewerbebetriebes erzielt, können die Ausgaben für einen Makler als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die finanzielle Belastung des Vermieters wird so deutlich reduziert.
(Stand: 19.05.2015)
Gute Gründe sich für die weitere Zusammenarbeit zu entscheiden
Wir als Maklerbüro sind ausgewiesene Experten auf unserem Gebiet. Die übernommenen Aufgaben sind vielfältig und verlangen ein Höchstmaß an Koordinations- und Organisationsgeschick.
Diese Aufgaben fallen für uns bei Mietobjekten an:
- Präsentation des Objekts (Erstellung des Exposés)
- Aufnahme der Interessenten
- Vorauswahl der Mietinteressenten (Selbstauskunft, Creditreform-Check, uvm.)
- Organisation und Durchführung der Besichtigungstermine
- Vertragsmanagement
- Rechtliche Unterstützung
- langjährige Berufserfahrung
Damit wir den hohen Erwartungen gerecht werden, sind regelmäßige Fortbildungen ein fester Bestandteil unserer Berufsphilosophie. Die hohe Kundenzufriedenheit seitens der Mieter und Vermieter spricht für sich.
In einem persönlichen Gespräch stimmen wir gerne die Möglichkeiten der weiteren Zusammenarbeit sowie die für Sie dadurch entstehenden Kosten mit Ihnen ab.
Sprechen Sie uns an!
Durch unsere jahrelange Erfahrung und der hohen fachlichen Kompetenz in Verbindung mit der engen, persönlichen Betreuung wurden wir von unseren Kunden mit Bestnoten bewertet.
Kontakt
SG Stadtimmobilien Mainz GmbH
Eppichmauergasse 8
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 – 3029419
Fax: +49 6131 – 3029410
sg [at] stadtimmobilien-mainz.de
www.stadtimmobilien-mainz.de